Mietbedingungen für das "Ferienhaus "Sunrise" am See" im Seepark Eiken
Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und den Eheleuten Ingrid und Kurt Römer als Vermieter abgeschlossen.
1. Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reservierung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) an. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns bestätigt wird und Ihre Anzahlung innerhalb von 10 Tagen eingegangen ist.
2. Mit der Annahme unseres Angebotes erkennt der Mieter die aktuelle Preisliste, die Mietbedingungen und die Haus- und Gemeinschaftsordnung des Mietobjektes an.
3. Mit Leistung einer Anzahlung von 10 % ist der Vertrag geschlossen. Hierfür erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tagen vor Reiseantritt) wird der gesamte Mietbetrag bei Vertragsabschluss fällig. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt erst nach erfolgter vollständiger Zahlung. Die Zahlung ist durch den Mieter nachzuweisen.
4. Der Mietvertrag umfasst die Nutzung des Mietobjektes sowie die Nutzung des dazugehörenden Inventars und der Außenanlagen.
5. Das Objekt darf nur mit der angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder ab 3 Jahren als volle Personen zählen.
6. Haustiere sind gestattet. (Max. 2 Hunde) - Mehrpreis 2,50€ pro Hund und Tag.
7. Rauchen im Haus ist gestattet.
8. Die Anreise sollte in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr erfolgen. Die Abreise erfolgt bis 11:00 Uhr. Individuelle Abstimmungen zur An- und Abreise sind möglich. Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder vorübergehender Abwesenheit besteht für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen kein Anspruch auf Ersatz.
9. Die angegebenen Mietpreise sind Wochenpreise. Die Verbrauchskosten (Strom, Wasser und Gas bzw. Heizung) sind im Mietpreis enthalten. Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis enthalten. Kinderbett und -stuhl werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
10. Im Falle des Reiserücktrittes gelten folgende Regelungen: Bis zum 45. Tag sind
10 %, bis zum 31.Tag 50 % und ab dem 30. Tag oder bei Nichtanreise 100 % der gebuchten Gesamtleistungen fällig. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
11. Bei Terminumbuchungen, Stornierungen oder Ersatzvermietungen werden dem Mieter Buchungsgebühren in Höhe von 25,00 € zusätzlich zu den Ziffern 9. und 10. berechnet.
12. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Ihn trifft die Verantwortung dafür, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste sich gleichermaßen verhalten und die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle am Mietobjekt und der gesamten Ferienanlage "Seepark Eiken" entstandenen Schäden - auch von ihm nicht zu vertretende - unverzüglich beim Vermieter oder Parkbetreiber anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er, seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste diese aufgrund Verschuldens zu vertreten haben. Bei Schäden, die am Mietobjekt während der Mietdauer eintreten, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass er bzw. seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste diese nicht zu vertreten haben. Bei der Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden und Vollständigkeit des Inventars zu überprüfen. Schäden oder sonstige Mängel sind spätestens am 2. Tag nach der Anreise dem Vermieter anzuzeigen. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt in sauberem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Das Mobiliar und bewegliche Gegenstände müssen in dem angemieteten Objekt verbleiben.
13. Parkplatz: Am Haus stehen zwei kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Bei Anreise mit mehr Pkws müssen diese auf dem Gästeparkplatz im Eingangsbereich des Ferienparks abgestellt werden.
14. Vermieterhaftung: Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Im Falle eines Mangels hat der Mieter nachzuweisen, dass den Vermieter hieran ein Verschulden trifft. Die Haftung des Mieters ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen beschränkt auf die Höhe des 3-fachen der vom Mieter geschuldeten Netto-Miete. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftpflicht-Bestimmungen. Der Vermieter haftet nicht für Leistungen, die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt, ferner nicht bei der Durchführung von Sport- und Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung des Ferienobjektes entstehen. Der Vermieter haftet auch nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- oder Gasversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft aller Einrichtungen, die Einstellung von Verkehrseinrichtungen, Verlegung und Schließung von Geschäften und Serviceanbietern, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen. Die Haftung ist weiterhin ausgeschlossen für Behinderungen aufgrund von Bau- und Straßenbauarbeiten, sofern diese vorher nicht rechtzeitig angekündigt worden sind. Eine Haftung bei Schäden aufgrund "höherer Gewalt" findet zu Lasten des Vermieters nicht statt. Weiterhin ist eine Haftung ausgeschlossen für: Sach- und Körperschäden infolge Vandalismus, Diebstahl und Schäden an abgestellten Gegenständen, (z.B. PKWs) sowohl innerhalb der Anlage als auch im Bereich des Außenparkplatzes.
15. Etwaige Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Mieter gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Monats nach Rückgabe des Mietobjektes schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Für die Einhaltung der Frist ist maßgeblich der Eingang beim Vermieter. Alle etwaigen Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe des Mietobjektes vom Mieter an den Vermieter.
16. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.
Stand: 01.01.2014